Betriebsregelung für Segelflugmodelle:
Der Flugbetrieb mit Segelflugmodellen während des Flugbetriebes anderer Luftfahrzeuge und Luftsportgeräte auf und in unmittelbarer Nähe des Sonderlandeplatzes WaKu ist nur mit Zustimmung des Platzhalters möglich.
Darüber hinaus ist jeder Modellflieger verpflichtet, die luftrechtlichen Vorschriften, die Bestimmungen dieser Betriebsregelung und die Betriebsbestimmungen für Modellflugzeuge (Modellflugordnung) einzuhalten. Anweisungen des Flugleiters des Sonderlandeplatzes EDER-Wasserkuppe und des Startstellenleiters Modellflug sind zu befolgen.
Flugbetrieb mit Segelflugmodellen ist nur an den entsprechend gekennzeichneten und in der Anlage ausgewiesenen Stellen möglich. Die Zugangswege zu den Startstellen sind ausgeschildert.
Flugbetriebsflächen des Sonderlandeplatzes EDER sind nicht zu betreten und von Zuschauern freizuhalten.
Zur Trennung des Modellflugbetriebes von anderen Betriebsarten sind an den Startstellen folgende maximale Flughöhen einzuhalten:
Abtsrodaer Kuppe |
| max. Flughöhe |
| 100 mGND |
| (über Grund) |
Fliegerdenkmal | max. Flughöhe | 100 mGND | (über Grund) | |||
Südhang | max. Flughöhe | 50 mGND | (über Grund) | |||
Pelznerhang | max. Flughöhe | 50 mGND | (über Grund) | |||
Kleine Eube | max. Flughöhe | 100 mGND | (über Grund) |
Modellflieger weichen bemannten Luftfahrzeugen und Luftsportgeräten aus. Sie überfliegen keine Einflugschneisen sowie die Start- und Landefelder.
Der Publikumsverkehr am Sonderlandeplatz WaKu ist besonders zu beachten. Gefährdungen von Personen sind unbedingt zu vermeiden.
Merkblatt zur Durchfahrtsgenehmigung
Auf Grund der durch die Stadt Gersfeld, der Gesellschaft zur Förderung des Segelfluges auf der Wasserkuppe e.V. am 19.12.2005 erteilten Ausnahmegenehmigung und der darin übertragenen Befugnis zur Ausstellung von Durchfahrtsgenehmigungen, gestatten wir Ihnen die Benutzung des mit dem Zeichen 250 STVO gesperrten Weges auf der Wasserkuppe zur sogenannten „Märchenwiese“ und zum Parkplatz „Abtsrodaer Kuppe“ sowie „Kleine Eube“ vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 in der Zeit der Gültigkeit Ihrer Modellfluggenehmigung zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang zur Ausübung des Modell-, Gleitschirm- und Drachenflugsportes.
Die Ausnahme vom Verbot des § 3 Abs. 2 d der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Landkreis Fulda „Landschaftsschutzgebiet Hessische Rhön“ in der Fassung der 3. Änderungsverordnung vom 23.03.1991(StAnz.37/1991 S. 2114) gilt als erteilt.
Auflagen:
- Dieses Merkblatt sowie die Durchfahrtsgenehmigung/Modellstartgenehmigung sind während der Fahrt innerhalb der Sperrstrecke und während des Parkens auf dem Parkplatz „Abtsrodaer Kuppe“ im Fahrzeug hinter der Windschutzscheibe gut und komplett sichtbar auszulegen.
- Auf Fußgänger (im Winter auch auf Skifahrer) ist besondere Rücksicht zu nehmen, Ihnen ist stets Vorrang einzuräumen. Die maximale Fahrgeschwindigkeit darf auch unter günstigsten Bedingungen Schrittempo nicht übersteigen.
- Das Befahren von Freiflächen außerhalb dieser direkten Zufahrt bzw. das Abstellen von Fahrzeugen auf solchen Freiflächen ist unzulässig. Die Halteverbotsbeschilderung ist zu beachten. Übernachten mit Wohnmobilen auf den genannten Parkplätzen ist nicht erlaubt. Offenes Feuer und Grillen sind verboten.
- Weisungen durch Polizeivollzugsbeamte, durch Beamte der Straßenbaubehörde (Stadt Gersfeld) oder der Straßenverkehrsbehörde (Stadt Gersfeld) ist Folge zu leisten.
- Der Inhaber / Die Inhaberin der Durchfahrtsgenehmigung stellt den Straßenbaulastträger bzw. den Ver-kehrsversicherungspflichtigen von Entschädigungsansprüchen auch von Dritten frei für Schäden, welche im Rahmen der Wege- und Parkplatzbenutzung entstehen.

